Gutscheine

Diverse Behandlungen sind auch als Geschenkgutscheine erhältlich!

Wichtiger Hinweis:

Gutscheine bitte vor Behandlungsbeginn abgeben.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es bei Gutscheinen die vor dem 01.01.2017 verkauft wurden zu kleinen Preisdifferenzen - aufgrund einer neuen Preisliste - kommen kann. Diese müssen zur aktuellen Preisliste ausgeglichen werden. Gerne können wir Ihre Behandlung auf Wunsch umändern um eine Preisdifferenz zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns vor Behandlungsbeginn darauf an.

Aktueller Gesetzestext:

Gutscheine über Dienstleistungen

Besondere Umstände können jedoch eine Begrenzung der Gültigkeit eines Gutscheins rechtfertigen. Dies gilt z.B. für Gutscheine über Dienstleistungen wie eine Bootstour oder eine Kosmetikbehandlung, wenn sich die Lohn- und sonstige Kosten in Zukunft absehbar erhöhen werden und damit der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht. In diesen Fällen sind auch die Interessen des Unternehmers zu beachten, der auch innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist seine Preise an die Marktlage anpassen können muss. Daher ist hier eine zeitliche Begrenzung des Gutscheins grundsätzlich zulässig. Aber auch hier muss ein Ausgleich der Interessen zwischen Verbraucher und Unternehmer gewährleistet sein: die Gültigkeitsdauer muss mindestens ein Jahr betragen. Und auch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert der Kunde nicht den gesamten Betrag. Der Händler ist weiterhin zur Einlösung verpflichtet, er hat jedoch das Recht, die Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen Preis der Dienstleistung und dem aktuellen, höheren Preis zu fordern.